Faktencheck zum anonymen Flugblatt zur Windenergie

10. Januar 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zunächst möchten wir Ihnen und Ihren Familien ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2024 wünschen.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat eine Gruppe Bürger ein Flugblatt in der Stadt Willebadessen verteilt. Leider ist auf dem Flyer nicht angegeben, wer ihn verfasst hat. Darin werden Behauptungen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen. Deshalb ist weiter unten ein Faktencheck zu den Kernaussagen des vor Neujahr verteilten Flyers aufgeführt.

Warum hat die Stadt Willebadessen überhaupt eine Planung für Windenergieflächen erstellt?
Bund und Land haben durch Gesetze und Gesetzesänderungen den Ausbau der Windenergie privilegiert. Sogar das Naturschutzgesetz wurde zugunsten des Windkraftausbaus angepasst. Die Städte wurden aufgefordert, eigene Planung für ihre Gebiete unter Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Vorgaben aufzustellen.

Die Stadt Willebadessen hat in einem über zweijährigen Prozess eine Flächennutzungsplanung zum Thema Windkraft und erneuerbare Energien erstellt. Die Erstellung eines Teilflächennutzungsplans in der Stadt Willebadessen war ein enorm aufwendiges und umfangreiches Verfahren mit vielen Schritten und Verfahrenselementen. In der Sitzung des Rates am 30.11.2023 wurde die Planung der Stadt von der beteiligten Rechtsanwaltskanzlei aus Münster als eine der aufwendigsten Planungen für Windkraftflächen, die eine Stadt zum Schutz ihrer Bürger betrieben hat, eingeordnet.

Es gab vom 03.07. – 18.08. und vom 11.10. – 02.11.2023 zwei Offenlegungen der Pläne, wo alle Bürger und Institutionen Einwendungen erheben und Fragen klären konnten.

Viele Bürger, Initiativen und Unternehmen aus unserer Stadt haben sich informiert, Anregungen eingebracht und die Offenlagen sowie Beteiligungsverfahren zu Fragen oder Einwendungen genutzt

Am 11.12.2023 wurde ein offener Brief von Martina Fastabend, Liborius Gockeln und Werner Gockeln im Rathaus eingereicht. In der Ratssitzung am 14.12.2023 wurde die Tagesordnung spontan erweitert und die Einwendungen der drei Bürger ausführlich erörtert. Mehr als eine Stunde wurde öffentlich mit Fachplanern und Juristen umfänglich diese Thematik dargelegt. Auf alle im offenen Brief eingebrachten Argumente wurde ausführlich eingegangen und sie wurden widerlegt. Darüber hat das Westfalen-Blatt am 16.12.2023 ausführlich berichtet. Leider war keiner der drei Unterzeichner des Briefes bei der Ratssitzung anwesend. Wie es einzuschätzen ist, wenn Werner Gockeln dann in der Presse von „Abledern“ spricht, ohne dabei gewesen zu sein, überlassen wir Ihrem Urteil.

Wenn die Städte bis zum 01.02.2024 keine rechtsgültige Planung vorlegen, greift die Privilegierung des Baus von Windrädern überall im Außenbereich, bis die jeweiligen Bezirksregierungen einen Regionalplan aufgestellt haben. Dieser wird für unseren Regierungsbezirk Detmold frühestens im Jahre 2025 rechtsgültig. Aktuell liegt nicht einmal ein Entwurf vor.

Wenn die kommunale Raumplanung zum Windkraftausbau abgeschlossen sowie rechtskräftig ist und konkrete Genehmigungsverfahren von Projektierern anlaufen, werden die geforderten Informationsveranstaltungen und Bürgerbeteiligungen für alle Interessierten zeitnah angeboten.

Faktencheck zum Flugblatt

Vorwürfe (Flugblatt, offener Brief) Überprüfbare (!) Fakten
Die Stadt Willebadessen geht mit ihrem Plan einen Sonderweg im Kreis Höxter und weicht als einzige Kommune vom 1000m-Mast-Abstand ab.
Die Windkraftanlagen, die durch den Plan der Stadt möglich werden, sind für die Einwohner der Stadt zu nah und zu hoch im Vergleich zu anderen Städten.
Das Land NRW hat die 1000m-Grenze am 11.09.2023 abgeschafft. Das heißt, dass diese richtungweisende Maßgabe nicht mehr die wesentliche zu berücksichtigende Gesetzesgrundlage ist. Die Stadt musste also, um die Bürger zu schützen, einen neuen Weg finden. Dieser wurde über die Musteranlage und die Regelung „Rotor in“ gefunden. Damit soll der größtmögliche Abstand, der rechtssicher ist, erreicht werden. (Quelle: Städte und Gemeindebund NRW – Mitteilung 625/2023 vom 14.09.2023)
Beverungen, Steinheim, Höxter, Marienmünster und Borgentreich haben 1000 m Abstand zur Wohnbebauung. Das ist schlicht unwahr! Borgentreich und Marienmünster verzichten auf eigene Planung und hoffen auf einen noch nicht existenten Regionalplan. Bis dahin gilt der Abstand nach § 249 Bauges. NRW von 2 x Höhe. Aktuelle Anlagen haben eine Höhe von 200 – 250 m. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt dann ggf. nur 400 m. Steinheim, Höxter und Beverungen vertrauen auf ihre alten Planungen. Aber: Aufgrund unzureichender Planung der Stadt Steinheim wurden im November 2023 bei Rolfzen vier Windräder gegen den Willen der Stadt genehmigt! (Quelle: NW 11/23, Autorin Madita Schellenberg)
Lösungsvorschlag der Verfasser des Flugblattes:
Die Stadt Willebadessen soll ihre Planungen aufgeben und dem Regionalplan der Bezirksregierung Detmold folgen.
Den Regionalplan der Bezirksregierung Detmold, auf den sich die Initiative immer wieder bezieht, gibt es nicht! Es gab im November eine Skizze ohne Rechts- oder Beschlusskraft. Diese ist mittlerweile wegen Mängeln zurückgezogen worden! D.h. es gibt keinen Regionalplan der BR Detmold!

Einen richtungweisenden Regionalplanentwurf für die Windkraft stellt aktuell der Plan des RP Münster dar, der mit 600 m deutlich weniger Abstand als der Plan der Stadt Willebadessen vorgibt. (Quelle: Regionalplan Münsterland; 1.Offenlage: 06.03. – 30.09.2023)

Das Risiko in der Übergangszeit ist beherrschbar:
§ 249 Abs. 10 Baugesetz NRW schützt Wohnbebauung auch ohne eigene städtische Planung mit einem Abstand der zweifachen Anlagenhöhe vor zu nahem Bau von Windkraftanlagen.
Ohne einen gültigen Plan der Stadt Willebadessen, z.B. wenn die laufende Planung gestoppt würde, werden beantragte Anlagen nach den sonstigen derzeit gültigen Regeln genehmigt werden.

Wenn man dem von der Initiative richtigerweise angeführten Paragraphen aus dem Baugesetz folgt, wird ein Anlagenbau mit einem Abstand von 400 m zur Wohnbebauung möglich (Bezug: aktuelle Anlagen mit 200 m Höhe).

Die zweifache Höhe wird auch vom OVG Münster als Maßgabe herausgestellt (Quelle OVG Münster; Urteil vom 03.02.2023)

Die Stadt Willebadessen stellt mit 18,3 % der Fläche viel mehr Fläche als nötig für den Windradbau zur Verfügung. Bereinigt um den Faktor „Rotor in“, den nur die Stadt Willebadessen anwendet, sind es real um die 12 % der Fläche. Damit liegen wir im Rahmen vergleichbarer Werte. (Quelle RA Glock; Mönning u. Partner, Münster, in Ratssitzung am 30.11.)