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Aufstellung eines CDU-Wahlkreisbewerbers zur Landtagswahl 2027

26. Juni @ 18:30
Tagesordnung:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Regularien
    1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
    2. Wahl eines Versammlungsleiters
    3. Genehmigung der Tagesordnung
    4. Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
    5. Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Landeswahlordnung (LWahlO) anzufertigende Niederschrift
    6. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der LWahlO an Eides statt versichern, dass der Bewerber in geheimer Abstimmung gewählt wurde und dass die Bewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen
    7. Wahl einer Vertrauensperson und stellv. Vertrauensperson für den nach dem Muster der LWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschlag
  3. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung
  4. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren
  5. Wahl des Bewerbers für den Landtagswahlkreis 102 (Höxter)
  6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift nach dem Muster der LWahlO
  7. Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern des CDU-Kreisverbands für die Landesvertreterversammlung zur Aufstellung der CDU-Landesliste
  8. Verschiedenes
  9. Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Hinweise:
  1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
  2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission Ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
  3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
  4. An der Wahl des Wahlkreisbewerbers unter TOP 5 können nur am Versammlungstag im Wahlkreis zur Landtagswahl nach Maßgabe des Landeswahlgesetzes (LWahlG) wahlberechtigte CDU-Mitglieder teilnehmen (§§ 1, 2 LWahlG). An den Vertreter-/Ersatzvertreterwahlen unter TOP 7 können nur die am Versammlungstag in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl nach Maßgabe des LWahlG wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Kreisverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Landesverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres Kreisverbands wahlberechtigt sind. Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.

Details

  • Datum: 26. Juni
  • Zeit:
    18:30
  • Veranstaltungskategorie:

Veranstaltungsort

  • Schützenhalle Borgentreich
  • Lehmtorstraße 16
    Borgentreich, Nordrhein-Westfalen 34434 Deutschland
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Veranstalter